Grundsteuerreform

Alles was Sie wissen müssen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu sind Sie vermutlich von der Finanzverwaltung bereits aufgefordert worden.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen / landwirtschaftlichen / forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Infobroschüre zur Grundsteuerreform (PDF)

 

Weitergehende Informationen und Hilfestellungen zu den Erklärungsangaben stehen unter www.grundsteuer.bayern.de (für Bayern) zur Verfügung. Die Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern, für in Bayern belegene Grundstücke stehen unter dem folgenden Link bis auf Weiteres zum Abruf bereit: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/162/baymbl-2022-162.pdf. Sie finden darin u. a. auch Hinweise darüber, was als Wohn- bzw. Nutzfläche gilt und wie diese zu ermitteln ist (S. 29-31 von 53).

Die Erklärung ist ausschließlich digital abzugeben.

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

Do-It-Yourself-Variante

Sie ermitteln Ihre Werte und erfassen Sie direkt im Elster-Portal der Finanzverwaltung. In diesem Fall brauchen Sie ein Benutzerkonto, dass Sie hier anlegen, falls noch nicht vorhanden https://www.elster.de/eportal/start. Diese Variante ist gratis für Sie.
Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, die Einrichtung dauert bis zu 14 Tage.

Sie beauftragen uns

Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung.
Die Preise entnehmen Sie bitte unserem Honorarblatt:

Honorarblatt zur Grundsteuererklärung (PDF)

Welche der Alternativen für Sie die Richtige ist, hängt zum einen von der Art Ihres Grundstücks/ Ihrer Grundstücke ab und zum anderen von der Zeit die Sie hierzu investieren können bzw. wollen.
Wenn Sie UNS mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragen wollen, dann füllen Sie bitte beiliegende Vereinbarung zur Erstellung der Grundsteuererklärung vollständig aus und schicken diese unterschrieben, mit einer Liste der betroffenen Grundstücke an uns zurück.

Vereinbarung zur Erstellung der Grundsteuererklärung (PDF)

 
Außerdem erhalten Sie anliegend drei Vorerfassungsbögen (für Bayern, Baden-Württemberg und Bundesmodell/Land- und Forstwirtschaft) die für jedes Grundstück (je nachdem um was es sich handelt) von Ihnen vollständig ausgefüllt und an uns zurückgegeben werden müssen. In diesen sind alle erforderlichen Angaben für die Grundsteuererklärung abgefragt.

Vorerfassungsbogen Bayern (PDF)
Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg (PDF)

ACHTUNG: Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (auch verpachtet)
ist IMMER der Bogen Bundesmodell/Land- und Forstwirtschaft auszufüllen.

Bogen Bundesmodell/Land- und Forstwirtschaft (PDF)

Sollten Sie Fragen haben sind wir gerne für Sie unter grundsteuer@steuerberater-hoffmann.de zu erreichen.